AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Ringel Hostel

I. GELTUNGSBEREICH

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern oder einzelnen Betten in Gemeinschaftszimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hostels.

2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hostels.

3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

II. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG

1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hostel zustande. Dem Hostel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.

2. Vertragspartner sind das Hostel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hostel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hostelaufnahmevertrag, sofern dem Hostel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

3. Alle Ansprüche gegen das Hostel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hostels beruhen.

III. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG

1. Das Hostel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Betten oder Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hostels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hostels an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.

3. Das Hostel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hostels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hostels erhöht.

4. Rechnungen des Hostels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hostel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hostel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hostel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

5. Das Hostel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form  einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen.

Falls nicht anders schriftlich vereinbart, leistet der Kunde einen Monat vor Anreise eine Vorauszahlung von

  • 80 % des Gesamtbetrages der Buchung ohne Bettwäsche und Zusatzleistungen.

6. In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden, ist das Hostel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

7. Das Hostel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 5 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nummern 5 und/oder 6 geleistet wurde.

8. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hostels aufrechnen oder mindern bzw. ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

IV. RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) / NICHTINANSPRUCHNAHME

1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hostel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hostels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hostels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist, oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.

2. Sofern zwischen dem Hostel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hostels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hostel ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Ziffer IV Nr. 1 Satz 3 vorliegt.

3. Bei Nichtinanspruchnahme der Buchung ohne Stornierung ist das Hostel berechtigt, 100% desPreises (inkl. MwSt.) dem Besteller zu berechnen.

Falls nicht anders vereinbart, können schriftlich geschlossene Beherbergungsverträge bis 6 Wochen vor dem Anreisetag kostenfrei storniert und geändert werden. Danach gelten folgende Stornierungsbedingungen:

Bei Rücktritt des Kunden hat dieser, falls nicht einzelvertraglich anders vereinbart, dem Hostel einen pauschalierten Schadensersatz (Stornogebühr) nach folgender Staffel zu bezahlen:

  • Rücktritt bis 21 Tage vor Anreise: 10% des Gesamtbetrages der Buchung
  • Rücktritt bis 7 Tage vor Anreise: 50% des Gesamtbetrages der Buchung
  • Rücktritt danach 80% Gesamtbetrages der Buchung
  • aber jeweils ohne Bettwäsche und Zusatzleistungen wie Frühstück u.a. die nicht in Anspruch genommen wurden.
  • Bei Teilrücktritten vom Vertrag (z.B. verringerte Personenzahl) wird die Stornogebühr nur für den betroffenen Vertragsteil und Umfang fällig. Das Hostel ist jedoch berechtigt für die verringerte Leistung die aktuellen Standardkonditionen zur Anwendung zu bringen, falls dem Kunden davon abweichende Vergünstigungen eingeräumt wurden.

Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

V. RÜCKTRITT DES HOSTELS

1. Sofern schriftlich vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hostel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hostels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer III Nummern 5 und/oder 6 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hostel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hostel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

3. Ferner ist das Hostel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls

  • Höhere Gewalt oder andere vom Hostel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
  • Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. der Person des Kunden oder des Zwecks seines Aufenthaltes, gebucht werden;
  • das Hostel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hostels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hostels zuzurechnen ist;
  • ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer I Nr. 2 vorliegt.

4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hostels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

VI. ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE

1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.

2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 12:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hostel spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hostel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hostel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

VII. HAFTUNG DES HOSTELS

1. Das Hostel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hostel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hostels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hostels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hostels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hostels auftreten, wird das Hostel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hostel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für Geld, Wertpapiere, Technik und Kostbarkeiten haftet das Hostel nur, wenn diese im Hostelbüro aufbewahrt werden.

3. Dem Kunden ist bekannt, das eine Besonderheit des Beherbergungsbetriebes des Hostels darin besteht, das u.a. Mehrbettzimmer vermietet werden, alle Gäste eines Mehrbettzimmers dadurch andere Personen als der Gast selbst Zugang zum Zimmer haben.

4. Soweit dem Kunden für Fahrräder oder andere Fahrzeuge ein Stellplatz auf dem Grundstück des Hostels zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hostelgrundstück abgestellter oder rangierter Fahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hostel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

VIII. HAFTUNG DES GASTES

Für Schäden die durch Gäste verursacht wurden haften die Gäste in vollem Umfang.

Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen der WLAN- oder WiFi- Nutzung
Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Gast selbst verantwortlich. Besucht der Gast kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen.
Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:

  1. das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen;
  2. keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen;
  3. die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;
  4. keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
  5. das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und / oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen;
  6. es ist ausdrücklich untersagt File-sharing- Webseiten zu besuchen, insbesondere Musik- und/oder Film- Downloads über unser Internet zu starten.

Der Gast stellt den Inhaber des BHB von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Gast und/oder auf einem Verstoß gegen vorliegende Vereinbarung beruhen; dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Gast oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Inhaber des BHB auf diesen Umstand hin.

 

 

IX. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hostels.

3. Ausschließlicher Gerichtsstand “ auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hostels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hostels.

4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Hostelaufnahmevertrag unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.